Der Digital Markets Act erklärt: Warum die EU Apple, Google & Co. neue Regeln gibt

In meinem letzten Post am Sonntag ging es um die Neuerungen vom iOS 27 Update und den damit verbundenen Problemen durch den Digital Markets Act (DMA) der EU. Ich habe versucht kurz die beiden Positionen darzustellen. Die Wahrnehmung von uns Technikern ist dazu, dass die EU uns hier einschränkt. Tatsächlich ist das nur die eine Sichtweise.
Der Digital Markets Act ist eine der wichtigsten europäischen Gesetze für digitale Plattformen. Er beeinflusst, wie Apple den App Store betreiben darf, welche Möglichkeiten Entwickler auf dem iPhone erhalten und wie stark Apple und Google ihre eigenen Dienste gegenüber konkurrierenden Angeboten bevorzugen dürfen.
Aber was steckt eigentlich hinter dem DMA? Warum wurde er eingeführt? Für wen gilt er? Und warum kann diese Regelung, die eigentlich mehr Wettbewerb schaffen soll, bei Funktionen wie Apple Intelligence und Siri zu Problemen führen?
Was ist der Digital Markets Act?
Der Digital Markets Act, kurz DMA, ist eine EU-Verordnung zur Regulierung besonders großer digitaler Plattformen.
Das Ziel ist dabei nicht, Apple, Google oder andere große Unternehmen grundsätzlich einzuschränken. Vielmehr geht es um eine bestimmte Marktposition. Die EU geht davon aus, dass die große Plattformen aufgrund ihrer Größe und ihrer zentralen Stellung als sogenannte Gatekeeper fungieren können. Ein Gatekeeper kontrolliert dabei einen wichtigen Zugang zu digitalen Märkten. Beim Smartphone kann dieser Zugang beispielsweise das Betriebssystem oder der App Store sein. Wer eine iPhone-App entwickelt, kommt kaum am Apple-Ökosystem vorbei. Wer eine Android-App entwickelt, ist stark von Googles Plattform abhängig.
Genau diese Abhängigkeit ist der Ausgangspunkt des DMA. Die EU möchte digitale Märkte fairer und bestreitbarer („contestable“) machen und verhindern, dass ein Gatekeeper seine zentrale Position dazu nutzt, konkurrierende Angebote systematisch zu benachteiligen.
Seit wann gibt es den DMA?
Der DMA wurde 14. September 2022 verabschiedet.
Am 6. September 2023 wurde die erste Gruppe der Gatekeeper definiert. Diese Gruppe bestand aus Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Insgesamt wurden 22 zentrale Plattformdienste als sogenannte Core Platform Services eingestuft.
Der DMA ist also keine neue Reaktion auf die aktuellen KI-Entwicklungen. Er wurde bereits entwickelt, bevor generative KI zu einem zentralen Bestandteil der großen Plattformen wurde. Genau das macht die aktuelle Entwicklung interessant, denn inzwischen geht es nicht mehr nur um App Stores und Suchmaschinen. Es geht zunehmend darum, wer Zugriff auf die KI-Funktionen eines Betriebssystems bekommt.
Für wen gilt der DMA?
Der DMA richtet sich nicht an jedes Technologieunternehmen.
Er konzentriert sich auf Unternehmen, die bestimmte quantitative und qualitative Kriterien erfüllen und dadurch als Gatekeeper eingestuft werden.
Betroffen sind sogenannte Core Platform Services.
Dazu gehören unter anderem:
- Online-Suchmaschinen
- App Stores
- Betriebssysteme
- soziale Plattformen
- Messenger
- Online-Werbedienste
- Video-Sharing-Plattformen
- Browser
- bestimmte Cloud- und weitere digitale Plattformdienste
Für Apple ist insbesondere iOS/iPadOS und der App Store relevant. Bei Google betrifft der DMA unter anderem Android und Google Play. Dabei wird nicht automatisch das gesamte Unternehmen reguliert, sondern der konkreten Plattformdienst, welcher als Gatekeeper-Dienste eingestuft wurde.
Was verlangt der DMA?
Der DMA besteht aus einer Reihe von Anforderungen. Die meisten sind für normale Nutzer kaum sichtbar. Andere verändern unmittelbar die Nutzung von Smartphones.
Alternative App Stores
Die bekannteste Regelungen betrifft den App-Vertrieb. Apple muss in der EU alternative Möglichkeiten zur App-Verteilung erlauben. Apps können unter bestimmten Voraussetzungen über alternative App Stores oder über Web Distribution angeboten werden. Entwickler dürfen Nutzer außerdem über alternative Kaufmöglichkeiten informieren und auf Angebote außerhalb des App Stores verweisen. Das ist ein gravierender Eingriff in das bisherige Apple-Modell. Der App Store ist damit in der EU nicht mehr zwangsläufig der einzige Weg, über den Software auf ein iPhone gelangen kann.
Alternative Zahlungssysteme
Auch bei den Zahlungen wurden die Regeln verändert. Apple und Google dürfen Entwickler unter den entsprechenden DMA-Regeln nicht einfach dazu zwingen, ausschließlich ihr eigenes In-App-Payment-System zu verwenden. Auch müssen Entwickler die Möglichkeit erhalten, Benutzer über alternative Angebote außerhalb des jeweiligen Stores zu informieren. Für uns Entwickler bedeutet das mehr Wahlmöglichkeiten.
Keine bevorzugte Behandlung eigener Angebote
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das sogenannte Self-Preferencing. Ein Gatekeeper darf seine eigenen Produkte und Dienste nicht einfach gegenüber vergleichbaren Angeboten von Wettbewerbern bevorzugen. Das kann beispielsweise die Darstellung von Suchergebnissen oder die Positionierung der eigener Dienste in den Suchergebnissen betreffen.
Interoperabilität
Wenn Apple oder Google eine bestimmte Funktion ihres Betriebssystems für eigene Apps nutzen, so muss der Gatekeeper diese Funktion auch für Dritte bereitstellen.
Artikel 6(7) des DMA verpflichtet Gatekeeper deshalb unter bestimmten Voraussetzungen dazu, Drittanbietern effektive Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen des Betriebssystems zu ermöglichen.
Das betrifft auch die KI Funktion und genau hier beginnt die Verbindung zur Apple Intelligence.
Warum ist das für Apple und Google schwierig?
Auf den ersten Blick klingt die Forderung nach Interoperabilität relativ einfach: Wenn Apple eine Funktion besitzt, sollen auch andere sie nutzen können. Technisch ist das aber wesentlich komplizierter, da ein Betriebssystem aus sehr vielen miteinander verbundenen Software Komponenten besteht.
Einige davon greifen tief in das System ein und haben Zugriff auf:
- persönliche Daten
- Benachrichtigungen
- Kontakte
- Dateien
- Standortinformationen
- Mikrofon und Kamera
- andere Apps
- Hardwarefunktionen
- Sicherheitsfunktionen
Mehr Interoperabilität bedeutet häufig auch mehr potenzielle Angriffsfläche. Denn viele der oben genannten Punkte sind aus Sicht der IT-Security kritisch.
Apple muss also gleichzeitig zwei Dinge gewährleisten: Drittanbieter sollen vergleichbare Möglichkeiten erhalten und die Benutzer sollen bestmöglich geschützt werden.
Die EU hat diesen Konflikt durchaus berücksichtigt. Bei den von der Kommission festgelegten Interoperabilitätsmaßnahmen wird ausdrücklich darauf geachtet, dass Interoperabilität mit Datenschutz, Sicherheit und der Integrität des Betriebssystems vereinbar bleibt.
Das Problem wird bei KI noch größer
Bei klassischen Betriebssystemfunktionen kann man relativ genau definieren, welche API ein Entwickler verwenden darf. Bei künstlicher Intelligenz ist das schwieriger.
Zum Beispiel bei Siri: Siri kann Informationen über den Nutzer miteinander verknüpfen, den aktuellen Bildschirm analysieren und Aktionen innerhalb anderer Apps ausführen.
Wenn Apple diese Möglichkeiten für die eigene KI bereitstellt, entsteht eine offensichtliche Frage: Darf eine andere KI dieselben Möglichkeiten erhalten? Wie weit muss diese Gleichbehandlung gehen? Darf eine andere KI ebenfalls auf den Bildschirminhalt zugreifen? Darf sie andere Apps steuern? Wie verhindert man, dass die Drittanbieter-KI mehr Daten erhält, als der Nutzer eigentlich freigegeben hat?
Genau deshalb wird Interoperabilität für KI zu einem deutlich komplizierteren Thema als beispielsweise die Unterstützung einer Smartwatch. Die EU hat diese Entwicklung inzwischen ausdrücklich aufgegriffen. Im Rahmen der DMA-Überprüfung 2026 wurden KI und der gleichberechtigte Zugang zu Betriebssystemfunktionen als wichtige zukünftige Themen identifiziert.
Ein Beispiel: Siri und Noxidox
Damit wird auch verständlich, warum die Situation rund um Siri AI in der EU für Noxidox interessant ist.
Stellen wir uns vor, Noxidox würde einen App Intent anbieten: „Durchsuche meine Dokumente nach Informationen über mein Projekt.“ Technisch könnte Siri diesen Intent auslösen. Die eigentliche Verarbeitung könnte anschließend vollständig in Noxidox erfolgen:
Siri → App Intent → Noxidox → lokale RAG-Suche → lokales Foundation Model
Das ist relativ klar abgrenzbar. Schwieriger wird es, wenn Siri selbst tief in die Dokumente oder die Ergebnisse eingreifen soll. Dann stellt sich die Frage, welche Daten Apple Intelligence sehen darf, welche Verarbeitung lokal stattfindet und wann gegebenenfalls Private Cloud Compute verwendet wird.
Apple kann nicht einfach sagen: „Diese Funktion ist proprietär“
Ein Grundprinzip der DMA Regelung ist, dass der Gatekeeper seine zentrale Position nicht dazu verwenden darf, innovative Konkurrenz auszuschließen. Also im Grunde sehr Positiv für eine App-Entwickler wie mich. Es geht also darum, bestimmte Funktionalitäten zugänglich zu machen, wenn diese unter die entsprechenden DMA-Verpflichtungen fallen. Dazu hat die EU-Kommission Apple Vorgaben gemacht, wie Dritte auf bestimmte iOS-Funktionen zugreifen können sollen.
Dazu gehören zum Beispiel Benachrichtigungen, bestimmte Wi-Fi-Funktionen, NFC, Pairing und weitere Funktionen.
Das ist also der DMA Ansatz: Die EU schreibt nicht vor, welche konkrete technische Lösung Apple implementieren muss. Sie kann aber festlegen, dass eine bestimmte Form der Interoperabilität effektiv möglich sein müssen.
Welche Lösungswege gibt es?
Es gibt deshalb nicht die eine Lösung um die DMA Anforderungen zu erfüllen. Stattdessen gibt es verschiedene technische und regulatorische Modelle.
1. Öffentliche APIs
Der klassische Weg ist eine öffentliche API. Apple stellt eine Schnittstelle bereit, über die Drittanbieter auf eine bestimmte Funktion zugreifen können. Das ist auch für uns Entwickler am einfachsten, weil die Schnittstelle klar definiert ist. Apple kann gleichzeitig Berechtigungen und Sicherheitsmechanismen kontrollieren.
2. Berechtigungsmodelle
Besonders bei KI Funktionen werden fein abgestufte Berechtigungen immer wichtiger. Eine App könnte beispielsweise Zugriff auf eine bestimmte Information erhalten, ohne automatisch auf sämtliche persönlichen Daten zugreifen zu können. Das entspricht auch dem Prinzip, das Apple bereits bei vielen anderen Systemeigenschaften verwendet.
3. Request-based Interoperability
Für Funktionen, welche nicht bereits über eine öffentliche API verfügbar sind, kann ein Entwickler eine Interoperabilität offiziell beantragen. Dafür musste Apple nach den EU-Vorgaben einen transparenteren Prozess schaffen. Die Entwickler sollen nachvollziehen können, wie die Anfragen bearbeitet werden und welche technischen Möglichkeiten existieren.
4. Gleichwertige, aber nicht zwingend identische Lösungen
Der DMA verlangt nicht zwangsläufig, dass Apple seine komplette interne Technologie an Dritte freigibt. Entscheidend ist eine effektive Interoperabilität.
Apple kann also grundsätzlich eine technische Lösung entwickeln, welche die Sicherheits- und Datenschutzanforderungen berücksichtigt, solange Drittanbieter dadurch nicht faktisch schlechter gestellt werden. Die EU Kommission hat dies bei ihren bisherigen Entscheidungen ausdrücklich mitberücksichtigt.
Gibt es diese Lösungen bereits?
Ja, denn der DMA ist ja längst keine rein theoretische Regelung mehr. Apple, Google und Co haben bereits zahlreiche Änderungen umgesetzt. Ein aktuelles Beispiel ist der Datentransfer zwischen iPhone und Android.
Apple und Google arbeiten an Lösungen, mit denen Nutzer beim Wechsel zwischen den Ökosystemen deutlich mehr persönliche Daten zwischen den Geräten übertragen können. Dazu gehören beispielsweise Kontakte, Kalender, Nachrichten, Fotos, Dokumente und weitere Daten.
Auch bei dem iOS Betriebssystem gibt es inzwischen konkrete Interoperabilitätslösungen, wie zum Beispiel Verbesserungen bei Benachrichtigungen, Wi-Fi, NFC, Pairing und weiteren Funktionen für Drittanbietergeräte.
Der DMA verändert also bereits ganz konkret die technische Architektur der großen Plattformen.
Und bei Google?
Das Grundproblem ist bei Google ähnlich, auch wenn die technische Ausgangslage anders ist. Das Android Betriebssystem ist traditionell offener als iOS. Trotzdem besitzt Google mit Android, Google Play und seinen eigenen Diensten eine enorme Kontrolle über das Ökosystem.
Auch hier stellt sich die Frage: Welche Funktionen darf Google exklusiv für seine eigenen Dienste verwenden und welche müssen konkurrierenden Diensten zugänglich gemacht werden?
Besonders interessant ist auch hier wieder das Thema KI.
Die EU hat 2026 konkrete Maßnahmen zur Interoperabilität von Drittanbieter-KI bei Android untersucht. Zu den geprüften Bereichen gehören unter anderem die Sprachaktivierungen, kontextbezogene Informationen und die Möglichkeit für KI-Dienste, mit anderen Apps zu interagieren.
Was bedeutet das für Entwickler?
Für uns Software Entwickler ist der DMA ein zweischneidiges Schwert, was der Fall der Siri AI zeigt. Einerseits entstehen zusätzliche Möglichkeiten. Für unsere Apps bekommen wir unter umständen neue Möglichkeiten unsere Ideen tief in das System zu Integrieren. Oder wir werden, wie jetzt, von Neuerungen ausgeschlossen. Dann müssen wir uns mit unterschiedlichen Regeln für unterschiedliche Regionen beschäftigen, was die Implementierung und das Testing erschwert. Mein App-Intent zum Beispiel, wird auf einem iPhone ausserhalb der EU vielleicht ganz anders verarbeitet als auf meinem Testgerät.
Und was bedeutet das für Noxidox?
Für Noxidox ist die DMA Regelung deshalb nicht nur ein regulatorisches Thema. Sie kann langfristig direkte Auswirkungen auf die Architektur der App haben.
Die entscheidende Frage für mich wird dabei sein, welche neuen Schnittstellen Apple Drittentwicklern tatsächlich durch den DMA zur Verfügung stellt und welche Bedingungen daran geknüpft sind.
Für eine Privacy-first-App ist dabei nicht jede Form von Interoperabilität automatisch wünschenswert. Noxidox soll nicht einfach möglichst tief in das Betriebssystem integriert werden. Die Integration muss weiterhin mit dem grundlegenden Datenschutzkonzept der App entsprechen. Allerdings möchte ich auch gerne die wünsche der Benutzer berücksichtigen und die Integration in iOS kann viele Workflow Optimierungen bedeuten.
Noch ein Punkt zum Schluss
Der DMA ist weder ein „Anti-Apple-Gesetz“ noch ein Gesetz, das Apple oder Google grundsätzlich daran hindert, eigene Technologien zu entwickeln.
Er verfolgt ein anderes Ziel: Ein Unternehmen soll seine Gatekeeper-Position nicht dazu verwenden können, den Zugang zu einem digitalen Markt dauerhaft zu kontrollieren.
Wie weit diese Regeln bei KI gehen müssen, ist dagegen noch nicht abschließend geklärt.
Diese Diskussion muss dann in den kommenden Monaten geführt werden.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Schreib den ersten!